Kosten der kieferorthopädischen Behandlung
Private Krankenkassen erstatten die
Kosten entsprechend dem gewählten
Versicherungstarif.
Von den gesetzlichen
Krankenkassen werden derzeit für das
erste Kind 80%, bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten
sofort übernommen. Die fehlenden 10% oder 20% werden erst bei
erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.
Außervertragliche
Leistungen für eine optimierte kieferorthopädische Behandlung müssen
selbst finanziert werden. Die gewählten
Zusatzleistungen verkürzen die Behandlungsdauer und machen die
Behandlung angenehmer.
Im Januar 2002 wurden die kieferorthopädischen
Indikationsgruppen (KIG) eingeführt. Dabei werden Kiefer- und Zahnfehlstellungen nach einer Art Notensystem von 1 bis
5 beurteilt. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten erst ab der Einstufung „3“.
Abweichungen in den Gruppen 1 und 2 müssen vollständig
selbst finanziert werden, auch wenn sie medizinisch notwendig sind.